Die Bundesregierung hat unlängst das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet. Das Gesetz ist am 19.11.2022 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz übernimmt der Bund für Dezember die Kosten für Gas und Fernwärme, die Sie üblicherweise als Heizkostenvorauszahlung monatlich leisten. Damit soll der Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse überbrückt werden. Das Informationsblatt der Bundesregierung finden Sie hier. Hiermit informieren wie Sie, wie diese Entlastung an Sie weitergegeben werden soll. Die Entlastung der Bundesregierung erreicht alle Mieterinnen und Mieter.
Ihre Heizkosten werden durch die KSG abgerechnet:
Sie wohnen erst seit März 2022 bei der KSG?
Wir haben Ihre Heizkostenvorauszahlung ab September erhöht!
In allen genannten Fällen bitten wir Sie, auf eine Erstattung der Beträge zu verzichten. Sie profitieren in jedem Fall von der Hilfe. Ihnen geht nichts verloren. Wir werden alle geleisteten Zahlungen mit der nächsten Heizkostenabrechnung verrechnen und Sie vermeiden unerfreuliche Nachzahlungen bei weiter steigenden Energiekosten
Sie haben eine Gasetagenheizung und zahlen die Abschläge für Gas direkt an Ihren Versorger?
Trotz der für uns alle schwierigen Situation wünschen wir Ihnen ein friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes und glückliches neues Jahr!